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Vorschriften

CAMPINGVORSCHRIFTEN

§ 1.1 Der Tag auf dem Campingplatz beginnt um 12.00 Uhr und dauert bis 12 am nächsten Tag.

2. Die Ausgangssperre gilt ab 2200 Stunden 600 am nächsten Tag.

3. Personen, die nicht auf dem Campingplatz registriert sind, können von dort aus auf dem Gelände bleiben 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr nach vorheriger Benachrichtigung an der Rezeption des Campingplatzes.

4. Der Campingplatz kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der während seines vorherigen Aufenthalts grob gegen die Vorschriften des Campingplatzes verstoßen hat, indem er das Eigentum des Campingplatzes, die Gäste oder den Gast, den Mitarbeiter des Campingplatzes oder andere Personen, die auf dem Campingplatz wohnen, beschädigt oder auf andere Weise den Frieden gestört hat Aufenthalt der Gäste oder die Funktionsweise der Anlage.

§ 2.1 Der Campingplatz garantiert den Touristen die Verwendung von Geräten eines Standards gemäß der Kategorie. Bei Vorbehalten hinsichtlich der Qualität der Dienstleistungen wird der Tourist gebeten, diese so bald wie möglich an der Rezeption zu melden.

2. Camping bietet:

a. Bedingungen für eine vollständige und ungehinderte Erholung des Gastes,

Sicherheit des Aufenthalts, einschließlich der Sicherheit, Informationen über den Touristen geheim zu halten, c. professioneller und zuvorkommender Service im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen, d. technisch effizienter Service: Im Falle von Fehlern, die nicht behoben werden können, bemüht sich der Campingplatz, diese zu beseitigen das Problem oder auf andere Weise die Unannehmlichkeiten so weit wie möglich zu mildern.

§3. 1. Der Tourist ist finanziell verantwortlich für Schäden oder Zerstörungen der Campingausrüstung und technischen Geräte, die durch sein Verschulden und das Verschulden von Personen verursacht wurden, die ihn besuchen.

2. Aus Brandschutzgründen ist es verboten, Geräte zu verwenden, die auf dem Campingplatz einen Brand verursachen können.

§4. 1. Der Campingplatz haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die von Personen, die seine Dienste in Anspruch nehmen, in dem in den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegten Umfang gebracht wurden, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

2. Der Tourist sollte die Rezeption des Campingplatzes unverzüglich benachrichtigen, nachdem der Schaden entdeckt wurde.

3. Camping gewährleistet die sichere Aufbewahrung von Wertsachen.

4. Der Campingplatz ist nicht verantwortlich für Wertsachen, die nicht deponiert, in Wohnwagen, Campbussen oder Zelten zurückgelassen wurden.

§ 5.1 Haustiere dürfen auf dem Campingplatz bleiben, sofern der Vormund über eine gültige Impfbescheinigung verfügt, und bei Hunden eine Schnauze und eine Leine.

2. Auf dem Campingplatz sind keine kommerziellen Aktivitäten gestattet

ohne vorherige Zustimmung.

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